Unser „ADVENTSDÖRFLE“, der Geheimtip im Eschachtal, wirft seine Schatten voraus.

Termin 2023:   02. & 03.12.

Anbieter mit weihnachtlichem Sortiment wie Kunsthandwerk, Bastelartikel, Räucherwerk, Winterartikel, Holzspielwaren, Kerzen etc. dürfen sich gerne bewerben.

Aber auch Beschicker von Mittelaltermärkten sowie Imker, Schnapsbrenner, Metzger und Bäcker mit ihrem jeweiligen Angebot können am Markt teilnehmen

Bei all diesen Sortimenten können zusätzlich Getränke bzw. Speisen nach Absprache angeboten werden.

 


Bewerbungsformular:  BITTE BEACHTEN: ANMELDUNGEN BIS 27.10. MÖGLICH

https://adventsdoerfle.hpage.com/get_file.php?id=35381324&vr=218574






per Mail an:  adventsdoerfle@mail.de

per Post an:  Karl-Heinz Wimmer, Rottweiler Str. 1, 78078 Niedereschach

Rückfragen gerne unter  + 49 157 300 27 077 oder 07728 232 0184  (Karl-Heinz Wimmer)  




Teilnahmebedingungen

 
 Niedereschacher Adventsdörfle


zum Download :

https://adventsdoerfle.hpage.com/get_file.php?id=35360124&vnr=193191






Allgemeine Informationen zur Teilnahme: 

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt mit Angabe des Betriebs, der Einrichtung oder des Vereins sowie Vor- und Zuname und der vollständigen Anschrift eines Ansprechpartners.

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen und die Markt- bzw. Veranstaltungsordnung der entsprechenden Veranstaltung anerkannt. 

Der Teilnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des eigens für die Veranstaltung erstellten 

Hygienekonzepts, der gesetzlichen Arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, der Brandschutzbestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften.
 


Zulassung: 


Zugelassen sind Firmen, Einrichtungen und Vereine, die der ausgeschriebenen Veranstaltung entsprechen. Auch Privatpersonen können teilnehmen. Diese jedoch sind von Gastro-Angeboten ausgenommen. Über die Zulassung entscheidet die Organisationsleitung.
Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Ziel ist es eine gute Mischung hochwertigen Angebots anzubieten.
Nach diesen Kriterien wird die Auswahl über die Zulassung von dem Veranstalter getroffen.
Wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht mehr gegeben sind, kann die Zulassung widerrufen werden. Für diese Veranstaltung werden maximal 30 Stände bzw. Aussteller zugelassen. 




Änderungen: 

Bei höherer Gewalt und Ereignissen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann die Veranstaltung abgesagt werden, wenn ein planmäßiger Ablauf nicht möglich ist. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bisher angefallenen Kosten. Bei Abbruch der laufenden Veranstaltung oder Verkürzung der Verkaufszeit infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung ist die Standgebühr voll zu bezahlen.
 


Veranstalter:

Veranstalter ist die Fa. WIN-EVENT aus Niedereschach. Deren Inhaber Karl-Heinz Wimmer, übernimmt die Gesamtorganisation. Die Fa. NELKE-MEDIA, mit deren Inhaber, Carsten Nelke ist für die technische Betreuung zuständig.



Veranstaltungszeitraum:


Das Adventsdörfle findet am 1. Adventswochenende statt. 
Marktzeiten sind:

Samstag von 14.30 Uhr bis 22.30 Uhr und Sonntag von 11.00 Uhr bis 18.00

Für einen reibungslosen Ablauf sind längere oder kürzere Verkaufszeiten sowie vorzeitiges Abbauen einzelner Betreiber NICHT zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Befahren des Marktgeländes aus Sicherheitsgründen untersagt.



Bewachung und Versicherung: 


Eine allgemeine Bewachung des Marktgeländes wird außerhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Bewachung und Beaufsichtigung des Standes ist der Anbieter verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Der Anbieter haftet für jeden Schaden, der durch seinen Betrieb entsteht. 




Nachhaltigkeit:


Das seit 03.07.21 bestehende Verbot für Einweg-Plastik wird umgesetzt.

Verboten sind:

Es wird empfohlen sich handelsübliche Glühweinbecher aus Keramik oder ähnlichem Material anzuschaffen. Dies gilt ebenso für Essgeschirr.
Über einen Pfandbetrag entscheidet jeder Standbetreiber selbst.
Eine Spülmaschine ist in der Hallenküche vorhanden und kann genutzt werden.


Stände: 

Die Standeinteilung wird durch die Organisationsleitung nach Gesichtspunkten der Übersicht, Zeitablauf und Zuordnung des Warenangebotes vorgenommen. Standplatzwünsche können nicht berücksichtigt werden. Beim Standaufbau sind im Interesse eines einheitlichen Gesamtbildes die Richtlinien des Veranstalters zu beachten. Die Standsicherheit eines Standes muss gewährleistet sein. 


Auf- und Abbau der Stände:


Aufbau: ab Dienstag vor Veranstaltungswochenende ab 17.00 möglich

Stände müssen am 1. Veranstaltungstag bis 12.00 UhAUFGEBAUT (nicht bestückt) und BELEGT sein. Stromverteilung durch den Elektriker erfolgt um 12.00 Uhr. 

Spätere Anschlüsse sind  NICHT möglich


Der Abbau hat unmittelbar nach Marktende, spätestens jedoch am Tag darauf bis 18.00 Uhr zu erfolgen.



Gestaltung der Stände:


Die weihnachtliche Dekoration der Stände erfolgt durch den Betreiber selbst. 
Reisig und Bäume werden in geringem Umfang gestellt.

Bringen Sie bitte gut sichtbar ein „Schild“ in der Größe A4 mit Ihrem Namen, Verein/Firma sowie der Anschrift gut sichtbar an.


Werbung: 

Werbung jeder Art ist nur für den eigenen Stand innerhalb des Standbereiches gestattet.
Fremdwerbung für andere Veranstaltungen ist untersagt.
 



Elektrische Geräte:


Im Hinblick auf die Gesamt-Stromversorgung des Adventsmarkts sind elektrische Geräte sparsam einzusetzen. 

Verlängerungskabel etc. sind selbst mitzubringen.

Der Anmeldung sind die Stromverbraucher mit Watt-Zahl grundsätzlich anzugeben. Weitere sind NICHT zulässig! Wir behalten uns vor, einzelne Geräte nicht zuzulassen!!!! 
Stark-Stromanschluss muß bei der Anmeldung zusätzlich angegeben werden.


Heizgeräte:


Elektrische Heizgeräte sind grundsätzlich nicht erlaubt

Gasheizer dürfen verwendet werden. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass sich keine weiteren gasbetriebenen Geräte im Stand befinden. 




Gasbetriebene Geräte:


Grundsätzlich ist es zulässig, eines dieser Geräte pro Stand zu nutzen. Weitere Geräte sind nicht zugelassen. Dies gilt auch für die Lagerung zusätzlicher Gasflaschen im Stand.
Geräte sind in der Anmeldung anzugeben.




Umgang mit Lebensmittel:


Im Umgang mit Lebensmittel sind die Lebensmittelhygieneverordnung und das

Infektionsschutzgesetz zu beachten

Sachgerechten Umgang mit Lebensmittel setzen wir voraus!


Standgeld:


In der Regel wird das Standgeld in bar eingezogen. Eine Vorab-Überweisung ist möglich. Bei Geldeingang bis 30.10. d. J. wird ein Abzug von 10% des Standpreises gewährt. Bei Interesse bitte melden. Betrag und Bankverbindung wird dann per Mail mitgeteilt. 
MwSt. wird nicht gesondert ausgestellt.


Programm: 

Der Nikolausbesuch und die Glücks-Weihnachtsbaumaktion am Sonntag für Kinder findet statt.
Eine Beschallung mit passender Musik (GEMA-frei) ist durchgängig geboten.
Ebenso die Illumination des Veranstaltungsgeländes.
 

GEMA:


Das Abspielen von Tonträgermusik und Mikrofonen ist während der gesamten Marktdauer nicht gestattet. Wird entgegen dieser Vereinbarung trotzdem Musik abgespielt, haftet der jeweilige Standbetreiber im Falle von GEMA-Forderungen gegenüber dem Veranstalter für sämtliche daraus resultierenden Kosten und stellt den Veranstalter von Forderungen Dritter und der GEMA frei.


ll:

Die Restmüllentsorgung übernehmen wir kostenlos.

Er sollte sich jedoch auf das absolut Notwendige beschränken und muß in den handelsüblichen blauen oder schwarzen llsäcke (keine gelben Säcke) zugebunden an der Sammelstelle abgestellt werden. Jedoch ERST AM SONNTAG NACH MARKTENDE.

Dies gilt NICHT für Kartonagen und Papier. Dies bitte selbst entsorgen.

Ebenso Glas. Hierfür stehen Container direkt bei der Eschach-Halle bzw. im Industriegebiet zur Verfügung. (Bitte das Verbot der Sonntags-Entsorgung beachten)




Reinigung:

 
Der Standplatz ist nach dem Abbau sauber zu verlassen. Muss der Standplatz durch den Veranstalter gereinigt werden, müssen die Kosten vom Aussteller getragen werden. 


Haftung:


Der Standbetreiber haftet dem Veranstalter für jegliche Schäden, insbesondere Personen- und Sachschäden (u.a. Beschädigungen an Straßenbeleuchtungen, am Straßenbelag, an Gehölzen aller Art), die durch ihn selbst bzw. von ihm beauftragte Personen oder durch seinen Stand (Pavillon o.ä.) verursacht werden und stellt ihn von Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang an den Veranstalter gestellt werden. Entsprechendes gilt, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde.

Eine Haftpflichtversicherung der Standbetreiber wird vorrausgesetzt. Im Zweifelfall muß die Police zur Einsicht nach Aufforderung vorgelegt werden.



Bewachung: 


Eine allgemeine Bewachung des Marktgeländes wird außerhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Bewachung und Beaufsichtigung des Standes ist der Anbieter verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. 


Zusage/Übertragung der Zusage:


Die Zusage erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung. Sie kann durch den zugelassenen 
Betreiber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters, nicht auf Dritte übertragen werden. Die Betreiber sind an das in der Anmeldung aufgeführte Angebot gebunden. Ausnahmen hierzu sind nur in Einzelabsprache und nach Zustimmung des Veranstalters möglich.

Die grundsätzliche Zusage für das angemeldete Angebot erteilt der Veranstalter um doppelte Angebote zu vermeiden.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zusage und auf einen bestimmten Standplatz.


Widerruf der Zusage:


Die Zusage kann zu jedem Zeitpunkt entschädigungslos widerrufen werden, wenn der Betreiber die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder den Anweisungen des Veranstalters während 
des Adventsmarktes nicht nachkommt.



Brandschutzbestimmungen: 


Die Eingänge, Zufahrten und Brandschutzzonen sind auch während der Auf- und Abbauzeiten frei zu halten. Nach dem Entladen sind die Fahrzeuge sofort aus dem Veranstaltungsgelände zu entfernen und ordnungsgemäß auf Parkplätzen außerhalb des Marktgeländes abzustellen. Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden. 



Haus- und Veranstaltungsordnung: 


Die Organisationsleitung übt das Hausrecht im Veranstaltungsbereich aus. 

Die Veranstaltungsordnung und ortspolizeilichen Vorschriften bleiben dadurch unberührt und sind einzuhalten. Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragter sind zu befolgen, auch wenn sie schriftlich ausgehängt werden oder allgemein über Lautsprecher durchgesagt werden. 



Niedereschach, Juli 2023 – Karl-Heinz Wimmer

                                 

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